Westerstede

Karl-Jaspers-Klinik

Auftraggeber

Landkreis Ammerland, Eigenbetrieb Immobi­li­en­be­treuung

Karl-Jaspers-Klinik Westerstede
Neubau Fachklinik für psycho­so­ma­tische Medizin und Psycho­therapie mit Therapie­räumen

Die in Bad Zwischenahn gelegene Karl-Jaspers-Klinik ist ein Fachkran­kenhaus für Psychiatrie und Psycho­the­raphie. Die Klinik befindet sich in Träger­schaft der "Psychia­trie­verbund Oldenburger Land gGmbH". Die Karls-Kaspers-Klinik beabsichtigt mit dem Eigenbetrieb  Immobi­li­en­be­treuung Landkreis Ammerland auf dem Gelände des Klinik­zentrums Westerstede eine Fachklinik für Psycho­so­ma­tische Medizin und Psycho­therapie zu errichten. Die Fachklinik wird am Standort mit dem Bundes­wehr­kran­kenhaus kooperieren. Eine Förderung gem. Kranken­haus­fi­nan­zie­rungs­gesetz ist genehmigt. Der Standort für die Neuplanung der Fachklinik umfasst ein ca. 6.500 m² großes Areal auf dem Gelände des Klinik­zentrums Westerstede. Der Neubau soll die vorhandenen Klinik­gebäude städte­baulich ergänzen und einen neuen, besonderen Ort einschließlich therapeu­tischer einsetzbarer Außenbereich für die pyscho­so­ma­tische und psycho­ther­peu­tische Patien­ten­ver­sorgung schaffen. Der Bebauungsplan lässt an dieser Stelle max. 3 Geschosse zu. Gemäß Raum- und Funkti­ons­programm ist von einer Gesamt­nutz­fläche von 1.820 m² NF auszugehen. Zudem ist eine Ambulanz sowie eine Tagesklinik mit 3-5 Plätzen und 300 m² Nutzfläche als bauliche Option zu berück­sichtigen. Es sind Flächen für Untersuchung und Behandlung, Pflege, Verwaltung, soziale Dienste sowie Ver- und Entsorgung geplant.

Das Betriebs­konzept sieht eine Belegung mit 30 Betten vor. Zusätzlich sind 10 vollsta­tionäre Betten vorgesehen, die im Rahmen einer Kooperation durch das Bundes­wehr­kran­kenhaus belegt werden. Für die 40 Planbetten zuzüglich Aufstell­reserve sind 2 Stationen vorzusehen, die auf einer Ebene angeordnet wurden, um Synergie­effekte zu nutzen. Ein medizi­nisches Konzept zur Einrichtung dieser Klinik liegt vor. Die Baumaßnahme erfolgt ohne Beeinträch­tigung des übrigen Kranken­haus­be­triebes.

Foto: PGMM